

Wasserversorgung Buchrain Genossenschaft (WVBG)
Wie es begann ...
Die Gemeinde Buchrain zählte Anfang des letzten Jahrhunderts rund 1000 Einwohner. Nur die grösseren Bauernhöfe besassen
einen Sodbrunnen oder Quellfassungen mit Zuleitungen. Für die Wohn- und Gewerbebauten gab es kein Wasserangebot.
Bei Brandfällen musste das benötigte Löschwasser vom Feuerwehrweiher bei der alten Kirche entnommen werden.
Am Weihnachtstag, dem 25. Dezember 1922 (!), tagte das Inititativkomitee aus fünf Buchrainern das erste Mal, um eine Wasserversorgung für das Dorf aufzubauen. Sofort wurde eine Interessenversammlung für einen Wasseranschluss bei der Gemeinde Ebikon einberufen. Es wurde nicht lange gefackelt, diese Sitzung fand knapp eine Woche später an Silvester 1922 statt.
Mit der Gemeinde Ebikon konnte ausgehandelt werden, dass diese Trinkwasser bis zu einem Höchstverbrauch von 40 Min./ Liter abgibt. Aber der Wasserdruck im Dorf Buchrain reichte bei weitem nicht für eine Hydrantenanlage der Feuerwehr. Wortwörtlich aus dem Protokoll: Es reiche kaum für eine Strassenbespritzung!
Weitere Interessenversammlungen fanden statt - immer sonntags. Es wurden zum Wasserversorgungsgeschäft auch die Mitgliedschafts-Verpflichtungen, Statuten und das Reglement behandelt. Die Protokolle halten jeweils fest, dass sich ab
und zu die Reihen gelichtet hatten, weil im Stall wieder die Kühe gemelkt werden mussten.
Im November 1923 wurde über die Mitgliedschafts-Verpflichtung nochmals reichlich diskutiert. Drei Personen wünschten
die Wasserversorgung nur ins Haus – nicht in den Stall – und wollten deshalb auch nur den halben Katasterschatzungsbeitrag zahlen. Das wurde aber schlussendlich verworfen. 17 Personen inklusive Vertreter der Gemeinde Buchrain unterzeichneten
die Mitgliedschafts-Verpflichtung. Weiter wurden die Statuten gutgeheissen, den Eintrag ins Handelsregister vereinbart und der Vorstand definitiv gewählt.
Die erste Generalversammlung und damit die definitive Gründung der Wasserversorgung Buchrain fand nach über einem
Jahr Vorbereitungsarbeit im Januar 1924 mit 17 Parteien statt.
Anekdoten aus Protokollen der ersten 25 Jahre
… heute zum Schmunzeln, aber damals von Tragweite!
1925:
Es wurde bemerkt, dass eine Liegenschaft am Dorfrand ohne Wissen und Zustimmung der WV an die Hauptleitung angeschlossen wurde und zwar nicht beim bestehenden T-Stück, sondern durch Anbohrung der Leitung.
An der Generalversammlung wurden Minimaltaxen bestätigt. Fr. 6.-- pro Person und Fr. 9.-- pro Stück Vieh und Einzug eines Wasserzinses von 30 Cts. p/m3.
1927:
Der Kassier und Vizepräsident wollten zurücktreten. Nach längerer Diskussion wurden die Gesuche zurückgenommen und der gesamte Vorstand konnte für 3 Jahre gewählt werden. Schulden sollten amortisiert werden. Sie hofften, dass die Finanzlage der Landwirtschaft in den nächsten Jahren dies ermögliche.
Der Brunnenmeister ersuchte die Generalversammlung, dass das Alter des beitragspflichtigen Jungviehs und die Durchfüh-rung der Viehzählung beschlossen werde. Dem wurde zugestimmt. Der Brunnenmeister führte zukünftig die Viehzählung durch: jeweils am 01. Januar und 1. Juni.
1928:
Ein trockener Sommer: Der Gemeinderat von Ebikon gab Kenntnis, dass zufolge der anhaltenden Trockenheit die Zuleitung von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens abgestellt sei.
Bis 1934:
... fanden die Vorstandssitzungen und Generalversammlungen jeweils am Sonntag statt.
1938:
Das unentschuldigte Wegbleiben von der Generalversammlung wurde mit einer Busse von Fr. 5.-- gesühnt. An der GV 1941 wurde dies wieder rückgängig gemacht.
1941:
Die Generalversammlung beschloss, ein Postcheckkonto zu eröffnen.
1947:
An der Generalversammlung musste über Statutenänderungen abgestimmt werden. Die Teilnahme wurde obligatorisch erklärt und unentschuldigtes Fernbleiben mit Fr. 5.-- gebüsst.
Die niederschlagsarmen Zeiten führten bei verschiedenen nicht angeschlossenen Gehöften zu einer Notlage. Sie hatten ihre Jauchelöcher gefüllt. Es wurde beschlossen, dafür separat pro m3 Rechnung zu stellen.
Besten Dank für die ausführliche Protollführung der Gründerzeit!